E-ROLLER Versicherung

Um mit einem E-Roller der eine Straßenzulassung besitzt am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, benötigen Sie ein Versicherungskennzeichen. Das Kennzeichen zeigt an, dass der Elektromotorroller haftpflichtversichert ist.
Neben der Haftpflichtversicherung werden auch Teilkasko, Vollkasko und mittlerweile sogar eine spezielle Elektrokasko für E-Roller angeboten. Für welche Versicherung man sich letztendlich entscheidet, hängt von dem persönlichen Fahrverhalten und der Unterstellung des Elektromotorrades ab.

Teilkasko

Mit dem Abschließen einer Teilkasko Versicherung werden weitere Schäden übernommen, bei der die verpflichtende Haftpflichtversicherung nicht haftet.

Beispiele, wo die Teilkasko haftet:

  • Diebstahl
  • Brand
  • Explosion
  • Wildunfälle
  • Naturgewalten (Blitzschlag, Hagel, Sturm, etc.)

Elektrokasko

Die Elektrokasko wird mittlerweile von immer mehr Versicherungen angeboten. Dabei wird der Akku des E-Rollers mitversichert. Bei Verlust oder Schäden durch Dritte gibt es demnach eine Neuwertentschädigung. Dabei unterscheiden sich die Versicherungen jedoch, wodurch jede Versicherung andere Rahmenbedingungen aufweist.

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